Rechtliche Grundlagen des Werte und Normen Unterrichts
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie im Niedersächsischen Schulgesetz ist der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach festgeschrieben. Gleichzeitig gilt laut Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf Religionsfreiheit, durch welches niemand dazu verpflichten werden darf, am Religionsunterricht teilzunehmen. Aus diesem Grund wird das Unterrichtsfach Werte und Normen für all diejenigen Schülerinnen und Schüler angeboten, die weder katholisch noch evangelisch sind, sich vom Religionsunterricht ihrer Konfession abgemeldet haben oder einer anderen Religionsgemeinschaft angehören oder nicht religiös sind.
Die Aufgaben des Werte und Normen Unterrichts
Laut Kerncurriculum des Faches Werte und Normen (2013) hat der Unterricht den Bildungsauftrag, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterzuentwickeln. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sich sowohl mit individuell-existenziellen, als auch mit gesellschaftlich-globalen Problemfeldern altersgerecht auseinandersetzen und dadurch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.
Werte und Normen wird in allen Jahrgängen klassenübergreifend unterrichtet.
Albert-Trautmann-Schule
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